eIDAS 2

Die Strategie für einen digitalen EU-Binnenmarkt steht seit langem ganz oben auf der Prioritätenliste der EU-Kommission. Im Ergebnis entstehen Rechtsverordnungen, wie die eIDAS 2-VO (EU-Verordnung 910/2014 und 2024/1183) für elektronische Identitäten (eID), die Wallet (EUDIW) und Vertrauensdienste, wie die Qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die Verordnungen schaffen eine gemeinsame Basis, um sichere elektronische Interaktionen zwischen Privatpersonen, Unternehmern und öffentliche Personen zu gewährleisten. Sie definieren die EU-weit rechtsverbindliche Grundlage für digitale Finanzgeschäfte und Handelsbeziehungen sowie für den gesicherten Datenaustausch in anderen Bereichen der Wirtschaft und der Verwaltung.

Sowohl Dienste-Anbieter als auch Anwender sind dabei mit einer Reihe von verbindlichen Gesetzen konfrontiert: eIDAS 2, NIS 2 und nationale Anforderungen in den EU- Mitgliedsstaaten.

Fragen Sie uns: wir sind europaweit für eIDAS 2 Konformitätsbewertungen von eID, Wallet oder Vertrauensdiensten akkreditiert, begleiten Ihre Projekte gerne ganz individuell nach Bedarf und führen themenbezogene Workshops und Schulungen durch.

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