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IT-Sicherheitskataloge reloaded – und Sie sind gefragt.

BNetzA leitet Konsultation zu neuen IT-Sicherheitskatalogen nach § 11 (1a) und (1b) EnWG ein

Im Zuge der geplanten Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht (NIS2UmsuCG) steht auch die Überarbeitung der IT-Sicherheitskataloge nach § 11 (1a) und (1b) EnWG an. Die BNetzA greift nun vor – und hat ein Eckpunktepapier zur Konsultation veröffentlicht. Damit bringt sie Bewegung in ein Verfahren, das durch den verzögerten Gesetzgebungsprozess bislang in der Warteschleife hing.

 

Inhaltlich sollen die bisherigen Kataloge einander angeglichen und stärker an den prozessorientierten Ansatz der ISO 27001 angepasst werden. Das Eckpunktepapier skizziert den geplanten Gesamtaufbau, das Zusammenspiel der Anlagen sowie konkrete Überlegungen zur Weiterentwicklung für die bestehenden Zielgruppen.

 

Das Verfahren umfasst zwei wesentliche Konsultationsphasen:

  1. Am 26. Mai 2025 fand eine digitale Fragerunde zur Diskussion der Eckpunkte statt.
  2. Bis zum 11. Juni 2025 können Rückmeldungen zum Eckpunktepapier direkt bei der BNetzA eingereicht werden.

 

Alle Informationen zum Eckpunktepapier und dem Verfahren finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur:
👉 Zur Konsultation

Die neuen IT-Sicherheitskataloge sollen – basierend auf der geltenden Rechtslage – im Herbst 2025 erscheinen. Sobald das NIS2UmsuCG in Kraft tritt, wird eine entsprechende Übertragung auf die neue Rechtsgrundlage erfolgen.

 

Sie möchten sich beteiligen?
Wir bündeln gerne Ihre Rückmeldungen in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Eckpunktepapier. Bitte senden Sie Ihr Feedback bis zum 6. Juni 2025 an Axel Amelung, Leiter Vertrieb:
📩 axel.amelung@tuv-austria.com

 

Selbstverständlich werden wir die weiteren Entwicklungen zu den IT-Sicherheitskatalogen auch auf dem kommenden AK ISMS am 24. – 25. September 2025 in Dresden vorstellen und diskutieren – die BNetzA hat ihre Teilnahme bereits wieder in Aussicht gestellt.

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