Prüfungen nach §8a BSI-Gesetz
KRITIS-Unternehmen sind nach dem IT-Sicherheitsgesetz dazu verpflichtet, ihre Systeme nach dem gültigen Stand der Technik abzusichern und dies alle zwei Jahre gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen. Hierfür ist eine Prüfung einer unabhängigen Prüfstelle erforderlich. Die TÜV TRUST IT unterstützt Sie als Prüfstelle kompetent dabei Prüfungen nach §8a BSI-Gesetz durchzuführen.