Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSI-Gesetz
Durchführung von Prüfungen gemäß den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes
Zum Thema
Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes (§ 8a (3) BSI-Gesetz) alle zwei Jahre IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen. Diesem Nachweis muss eine Prüfung eines unabhängigen Prüfteams vorausgehen.
Mindestens ein Mitglied des Prüfteams muss vorab eine Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a (3) BSI-Gesetz erwerben. Diese Schulung beinhaltet alle vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestellten Anforderungen.
Inhalte
- Das IT-Sicherheitsgesetz
- BSI-Gesetz §8a
- Prüfthemen
- Prüfgrundlagen
- Nachweisprozess an das BSI
- Anforderungen an Prüfstellen und Prüfteams
Zielgruppe
- Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die unter das BSI-Gesetz § 8a fallen.
- Interne Revisoren, Auditoren und Prüfer, die Prüfungen nach § 8a (3) BSI-Gesetz durchführen werden.
- Berater, die Unternehmen auf diese Prüfung/Nachweiserbringung vorbereiten.
Referenten
Thomas Etzenbach & Team der TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA
Abschluss
Schriftliche Abschlussprüfung mit Zertifikat der TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA
Veranstaltungsort
dhpg Dr. Harzem & Partner mbB
Erna-Scheffler-Straße 3
51103 Köln
oder
CIPHRON GmbH in Hannover
Teilnahmebetrag
2.499,- € p.P. zzgl. MwSt. Im Teilnahmebetrag sind Kursunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen sowie Seminargetränke inbegriffen.
Information & Kontakt
Die Schulung kann auf Anfrage auch gerne als Inhouse Schulung angeboten werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Mariana Dohmen unter Tel.: +49 (0) 151 / 61 33 32 15 oder mariana.dohmen@tuv-austria.com.