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Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSI-Gesetz

Durchführung von Prüfungen gemäß den Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes

Zum Thema

Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) müssen im Rahmen des IT-Sicherheitsgesetzes (§ 8a (3) BSI-Gesetz) alle zwei Jahre IT-Sicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachweisen. Diesem Nachweis muss eine Prüfung eines unabhängigen Prüfteams vorausgehen.

Mindestens ein Mitglied des Prüfteams muss vorab eine Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a (3) BSI-Gesetz erwerben. Diese Schulung beinhaltet alle vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestellten Anforderungen.

Inhalte

  • Das IT-Sicherheitsgesetz
  • BSI-Gesetz §8a
  • Prüfthemen
  • Prüfgrundlagen
  • Nachweisprozess an das BSI
  • Anforderungen an Prüfstellen und Prüfteams

Zielgruppe

  • Betreiber Kritischer Infrastrukturen, die unter das BSI-Gesetz § 8a fallen.
  • Interne Revisoren, Auditoren und Prüfer, die Prüfungen nach § 8a (3) BSI-Gesetz durchführen werden.
  • Berater, die Unternehmen auf diese Prüfung/Nachweiserbringung vorbereiten.

Referenten

Thomas Etzenbach & Team der TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA

Abschluss

Schriftliche Abschlussprüfung mit Zertifikat der TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA

Veranstaltungsort

TÜV TRUST IT GmbH in Köln

oder

CIPHRON GmbH in Hannover

Teilnahmebetrag

1.075,- € p.P. zzgl. MwSt. Im Teilnahmebetrag sind Kursunterlagen, Kaffeepausen und Mittagessen sowie Seminargetränke inbegriffen.

Information & Kontakt

Die Schulung kann auf Anfrage auch gerne als Inhouse Schulung angeboten werden.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Mariana Dohmen unter Tel.: +49 (0) 151 / 61 33 32 15 oder mariana.dohmen@tuv-austria.com.

 

Anmeldung

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