Sicherheitsgutachten nach gematik in der Telematikinfrastruktur (TI)
Nach §§ 291b Abs. 1a Satz 1 und 2 SGB V müssen Komponenten und Dienste in der Telematikinfrastruktur den Anforderungen zur Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit entsprechen und ein Zulassungsverfahren der gematik GmbH durchlaufen. In diesem Kontext müssen Sicherheitsgutachten zu Aspekten des Datenschutzes und der Informationssicherheit von qualifizierten, unabhängigen TI-Sicherheitsgutachtern durchgeführt werden.