Home   >   Leistungen   >   ISMS - Sicherheit und Wert von Informationen   >   Sicherheitsgutachten nach gematik in der Telematikinfrastruktur (TI)

Sicherheitsgutachten nach gematik in der Telematikinfrastruktur (TI)

Nach §§ 291b Abs. 1a Satz 1 und 2 SGB V müssen Komponenten und Dienste in der Telematikinfrastruktur den Anforderungen zur Funktionalität, Interoperabilität und Sicherheit entsprechen und ein Zulassungsverfahren der gematik GmbH durchlaufen. In diesem Kontext müssen Sicherheitsgutachten zu Aspekten des Datenschutzes und der Informationssicherheit von qualifizierten, unabhängigen TI-Sicherheitsgutachtern durchgeführt werden.

Vorgehensweise

Mitarbeiter der TÜV TRUST IT sind als Sicherheitsgutachter-TI bei der gematik gelistet. Hierdurch bietet Ihnen die TÜV TRUST IT gerne maßgeschneiderte Prüfungen Ihrer Produkte für die Telematikinfrastruktur an. Sprechen Sie uns an, wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.