Kostenfreie Online-Veranstaltung: „System zur Angriffserkennung (SzA) – rechtliche Anforderungen und Umsetzungshinweise“
Zum Thema
Gemäß IT-Sicherheitsgesetz 2.0 sind Betreiber von KRITIS-Anlagen verpflichtet, bis zum 01.05.2023 Systeme zur Angriffserkennung (SzA) einzusetzen. Ein SzA ermöglicht es, einen Cyberangriff frühzeitig zu entdecken und umgehend eine Reaktion einzuleiten.
Viele Unternehmen sind jedoch noch sehr unsicher, welche Anforderungen sie im Detail umsetzen müssen. In unserer kostenfreien Online-Veranstaltung „Systeme zur Angriffserkennung (SzA) – rechtliche Anforderungen und Umsetzungshinweise“ klären wir über die wesentlichen Anforderungen auf und geben Ihnen zielführende Handlungsempfehlungen.
Termin
Donnerstag, 23.02.2023 von 11:00 – 12:00 Uhr
Referenten
Henning Bergmann, Head of Operations, TÜV TRUST IT
Axel Amelung, Senior Account Manager TÜV TRUST IT
Stefan Möller, Leiter Vertrieb TÜV TRUST IT
Agenda
1. Welcome und Vorstellung
2. SzA – Wer ist betroffen?
3. Rechtliche Anforderungen
4. Wie wähle ich ein passendes SzA aus?
5. Maßnahmen
6. Diskussion und Austausch
Informationen & Kontakt
Nach Erhalt der Anmeldung senden wir Ihnen umgehend einen Link zur Online-Veranstaltung zu.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Mariana Dohmen unter Tel.: +49 (0) 151 / 61 33 32 15 oder mariana.dohmen@tuv-austria.com.
Anmeldungen können bis zum 22.02.2023 entgegengenommen werden.