In der heutigen Sitzung (24.07.2024) des Bundeskabinetts wurde der Regierungsentwurf zum NIS2UmsuCG (Stand 22.07.2024) beschlossen. Eine entsprechende Pressemeldung findet sich hier:
https://www.bsi.bund.de/DE/Service-Navi/Presse/Pressemitteilungen/Presse2024/240724_NIS-2.html
Auf den Seiten des BSI finden sich auch weitergehende Infos:
- Den Regierungsentwurf zum NIS2UmsuCG samt Umsetzungsstand
- Eine Webseite zu NIS2-regulierten Unternehmen
- Ein FAQ zu NIS-2
- Und eine NIS2-Betroffenheitsprüfung
Im Vergleich zum zuletzt bekannt gewordenen 4. Referentenentwurf (Stand 24.06.2024) wurden insbesondere Anforderungen an Behörden angepasst, laut Tagesspiegel Background sogar deutlich abgesenkt. Außerdem wurden Planstellen und Umsetzungskosten neu berechnet und fallen nun teilweise deutlich niedriger aus.
Während kaum Änderungen bei den wirtschaftsbezogenen Regelungen festgestellt werden konnten (diese scheinen nun stabil zu sein), gab es noch mehrere Anpassungen bei Betreibern von Energieversorgungsnetzen und Energieanlagen. Hier wurden offenbar einige Änderungen durchgeführt, um Doppelregulierungen zu vermeiden. Diese Unternehmen sind nun fast vollständig über das EnWG-E reguliert.
Die NIS-2-Richtlinie bringt also weitreichende Anforderungen für viele Unternehmen und muss bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden, ab dem 18. Oktober 2024 gilt sie europaweit.
Dank unserer Expertise, besonders bei KRITIS-Unternehmen, unterstützen wir Sie in allen Phasen der Vorbereitung und Umsetzung.
24.07.2024, Axel Amelung, TÜV TRUST IT GmbH