Auch in der letzten Sitzungswoche der vergangenen Legislaturperiode konnte keine Mehrheit für den Regierungsentwurf zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) erzielt werden. Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland verzögert sich somit auf unbestimmte Zeit. Nach der Bundestagswahl am 23.02.2025 wird sich die neu gewählte Bundesregierung erneut mit der Thematik befassen müssen – insbesondere, da die EU bereits ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der nicht fristgerechten Umsetzung eingeleitet hat. Das parlamentarische Verfahren muss dann von Grund auf neu gestartet werden, sodass ein Inkrafttreten des NIS2UmsuCG vor Ende 2025 als unwahrscheinlich gilt.
Für viele KRITIS-Unternehmen und Energieversorger stellt sich die berechtigte Frage, wie es mit den Nachweisprüfungen gemäß § 8a (3) BSIG und den SzA-Nachweisprüfungen nach § 11 (1f) EnWG weitergeht. Da das NIS2UmsuCG vorerst nicht in Kraft tritt, bleibt die bisherige Rechtslage bestehen. Unternehmen, die 2023 Nachweise erbracht haben, müssen diese turnusgemäß im Jahr 2025 erneut beim BSI einreichen.
Darüber hinaus treten 2025 neue Anforderungen durch GAiN 2.0 und RUN in Kraft. GAiN definiert verbindliche Vorgaben für die Prüfungsdurchführung und Nachweiserbringung, während RUN ab dem 01.04.2025 verbindliche Reifegrade für KRITIS-Prüfungen festlegt. Diese Reifegrade werden von den Prüfern in verschiedenen Themenbereichen bewertet – beispielsweise bei technischen und organisatorischen Maßnahmen.
Als zugelassene Prüfstelle empfehlen wir betroffenen Unternehmen, sich frühzeitig auf die anstehenden Prüfungen vorzubereiten, um eine fristgerechte Einreichung der Nachweise beim BSI sicherzustellen. Wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite – von der Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen bis hin zur Erstellung der erforderlichen Nachweise.
Werden Sie also proaktiv und bereiten Sie sich gezielt auf die Umsetzung der NIS-2-Anforderungen vor. Mit unserer langjährigen Erfahrung und praxisorientierten Lösungen unterstützen wir Sie dabei, bestmöglich aufgestellt zu sein. Sprechen Sie uns gerne an – wir begleiten Sie umfassend bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und der Stärkung Ihrer Cybersicherheit.