Zum Thema
Für Betreiber kritischer Anlagen gilt eine regelmäßige Nachweispflicht ihrer Informationssicherheitsmaßnahmen nach dem Stand der Technik gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Grundlage hierfür bildet der § 39 BSIG, in Verbindung § 30 Absatz 1 Satz 1 und § 31 Absatz 1 und 2 Satz 1. Diesem Nachweis muss eine Prüfung durch ein unabhängiges Prüfteam vorausgehen.
Mit Einführung der Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor hat das BSI ein neues, standardisiertes Verfahren für die Qualifizierung der in Nachweisprüfungen eingesetzten Auditorinnen und Auditoren geschaffen. Nachweise werden vom BSI künftig nur akzeptiert, sofern die Prüfteamleitung des Audits über die entsprechende Personenzertifizierung zum KRITIS-Auditor verfügt.
Im Rahmen dieser Schulung werden die Inhalte gemäß Curriculum zum Schulungskonzept KRITIS-Auditor vermittelt. Die Ausbildung dient zudem der strukturierten Vorbereitung auf eine anschließende Prüfung beim BSI zur Erteilung der Personenzertifizierung durch das BSI für Personen, die Nachweisprüfungen bei Betreibern kritischer Anlagen durchführen wollen.
Für Mitarbeiter von Betreibern kritischer Anlagen (z. B. interne Revisoren, Informationssicherheitsbeauftragte), KRITIS-Berater und Wirtschaftsprüfer vermittelt die Schulung die erforderlichen Grundlagen, um die Prüfperspektive kennenzulernen.
Zielgruppe
- Auditorinnen und Auditoren, die aktuell Nachweisprüfungen bei Betreibern kritischer Anlagen durchführen oder diese künftig durchführen möchten.
- Inhaberinnen und Inhaber der Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a BSIG, die auf das neue Verfahren umsteigen.
- Mitarbeitende prüfender Stellen
- KRITIS-Verantwortliche von Betreibern kritischer Anlagen
- Mitarbeitende der Internen Revision bei Betreibern kritischer Anlagen
- Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer mit Prüfmandaten im KRITIS-Umfeld
- Informationssicherheitsbeauftragte, die die Prüfperspektive kennen müssen.
- Interne Revisoren, Auditoren und Prüfer, die Prüfungen nach §39 BSIG durchführen werden.
- Berater, die Unternehmen auf §39 Nachweisprüfungen vorbereiten.
Inhalte
Die Inhalte der Schulung entsprechen dem vom BSI veröffentlichten Curriculum und gliedern sich in die darin aufgeführten 6 Module / Themenbereiche:
- Kritische Anlagen und gesetzliche Anforderungen
- Rechtsverordnung und Identifizierung
- Die Prüfungsvorbereitung
- Die Grundlagenprüfung
- Angemessenheits- und Wirksamkeitsprüfung
- Ergebnisse und Nachweise
Die Schulung umfasst insgesamt 21 Unterrichtseinheiten (UE) à 60 Minuten. Sie enthält einen theoretischen sowie einen interaktiven Teil mit Übungen.
Abschluss
Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebestätigung der TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA. Diese enthält die Themenfelder gemäß BSI Curriculum, einschließlich der Anzahl an Unterrichtseinheiten pro Themenfeld. Sie bildet damit eine der Zulassungsvoraussetzungen für die Personenzertifizierung durch das BSI.
Für die Personenzertifizierung zum KRITIS Auditor ist eine Prüfung beim BSI vor Ort abzulegen.
Veranstaltungsort
TÜV TRUST IT GmbH Unternehmensgruppe TÜV AUSTRIA
LESKANPark – Haus 1
Waltherstraße 49 – 51
51069 Köln
Teilnahmebetrag
2.499,00€ p.P. zzgl. MwSt.
Im Teilnahmebetrag sind Kursunterlagen, Kaffeepausen, Mittagessen, Seminargetränke sowie Gebühr für die Teilnahmebestätigung inbegriffen.
Informationen & Kontakt
Nach Erhalt Ihrer Anmeldung senden wir Ihnen rechtzeitig vor dem Kurs eine Anmeldebestätigung, eine Anfahrtsskizze zum Veranstaltungsort sowie Informationen zu nahegelegenen Hotels per E-Mail zu.
Für Fragen oder eine individuelle Terminabstimmung inhouse wenden Sie sich an veranstaltungen@tuv-austria.com
Anmeldung Weiterbildung
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