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Wissenswertes zur Prüfverfahrenskompetenz nach §8a – Ein Interview mit Safiye Paulitsch

Betreiber Kritischer Infrastrukturen im Sinne der BSI-KritisV sind nach dem IT-Sicherheitsgesetz vom 17. Juli 2015 dazu verpflichtet, den Anforderungen von § 8a BSIG nachzukommen und ihre IT-Systeme nach dem gültigen Stand der Technik abzusichern und alle zwei Jahre gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachzuweisen. Dem Nachweis muss eine Prüfung durch eine unabhängige Prüfstelle vorausgehen. Das BSI stellt Anforderungen an diesen Prozess: Mindestens ein Mitglied des Prüfteams muss über eine Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a BSIG verfügen. Diese Prüfkompetenz kann in einem 2- tägigen Seminar bei der TÜV TRUST IT erlangt werden. Die TÜV TRUST IT ist beim BSI als Schulungsanbieter gelistet. Safiye Paulitsch, Schulungskorrdinatorin der TÜV TRUST IT, erklärt im folgenden Interview, alles Wissenswerte rund um diese Schulung.

Safiye Paulitsch, TÜV TRUST IT

 

Für was qualifiziere ich mich mit der Schulung „Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a BSI-Gesetz“?

Mit erfolgreichem Abschluss der Schulung erlangen Sie die erforderliche zusätzliche Qualifikation als Prüfer für Prüfungen nach § 8a BSIG. Darüber hinaus können sich hiermit auch Prüfstellen zur Durchführung von Prüfungen nach §8a BSIG qualifizieren. Die Schulung ist zwar personengebunden, aber für eine Prüfstelle reicht es aus, wenn ein Mitarbeiter der Prüfstelle ausgebildet ist.

Darüber hinaus ist der Besuch dieser Schulung auch für Mitarbeiter sinnvoll, die in ihren Unternehmen in Projekten zur Umsetzung der Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes involviert sind. Diese dürfen zwar später nicht als Prüfer eingesetzt werden, dennoch kann es sehr hilfreich sein, aus der Perspektive des BSI und der Prüfer die Anforderungen der Gesetzesanforderungen zu betrachten.

 

Welche Personengruppe muss eine Prüfverfahrenskompetenz nach § 8a BSIG vorweisen?

Mindestens ein Mitglied eines Prüfteams, das Prüfungen nach § 8a BSI-Gesetz durchführt. Außerdem muss in der Prüfstelle, die u.a. die Eignung der Prüfer sicherstellt und das Prüfteam zusammenstellt, mindestens 1 Mitarbeiter die Prüfverfahrenskompetenz § 8a BSIG erlangt haben.

 

Wie ist die Schulung inhaltlich aufgebaut?

Die Schulung findet an zwei aufeinanderfolgenden Tagen statt und ist in drei Module unterteilt. Im ersten Teil gehen wir auf den Ausgangspunkt ein und erklären alle im IT-Sicherheitsgesetz, und daraus ableitend im BSIG enthaltenen Anforderungen, Vorgaben und Ziele. Im zweiten Teil gehen wir näher auf die Gestaltung der Prüfgrundlage, die Prüfthemen und die Umsetzungsmöglichkeiten der Prüfung ein. Im letzten Teil der Schulung stehen der Nachweisprozess an das BSI und die Anforderungen an Prüfstellen und Prüfteams im Vordergrund.

Alle Inhalte der Schulung sind mit dem BSI abgestimmt, sodass gewährleistet sind, dass alle Absolventen optimal auf ihre Prüftätigkeit vorbereitet sind.

 

Welchen Abschluss erhalte ich?

Am Ende der Schulung erhält jeder Teilnehmer, der die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden hat, ein TÜV-Zertifikat. Die Prüfung besteht aus einem Multiple Choice Test am Ende des zweiten Schulungstages.

 

Die aktuellen Schulungstermine zur Prüfverfahrenskompetenz nach §8a BSIG finden Sie hier.

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