Das Bundesinnenministerium hat ein Diskussionspapier zum NIS2UmsuCG veröffentlicht, in welchem Teile des NIS2UmsuCG veröffentlicht und zur Diskussion gestellt werden. Das NIS2UmsuCG ist ein Artikelgesetz, das zum Zeitpunkt des Referentenentwurfs vom 03.07.2023 insgesamt 27 Gesetze und Verordnungen ändert. Das veröffentlichte Diskussionspapier beinhaltet jedoch nur jene drei Artikel, welche das neue BSIG-E behandeln, und auch dieses wird nur in Teilen wiedergegeben. Die Inhalte der Veröffentlichung stellen demnach ausdrücklich keinen vollständigen Referentenentwurf zum NIS2UmsuCG dar, sondern beschränken sich auf namentlich „Wirtschaftsbezogene Regelungen zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Deutschland“.
Das Wichtigste in Kürze
Gerne geben wir Ihnen im Folgenden eine kurze Übersicht über die wichtigsten im Diskussionspapier geänderten Punkte im Vergleich zum letzten (inoffiziellen) Referentenentwurf.
- Bei der ggf. notwendigen Einordnung als besonders wichtige oder wichtige Einrichtung können sich Unternehmen auf relevante Unternehmensteile beschränken.
- Im Gesetz werden für jeden Sektor jetzt konkrete Einrichtungsarten benannt.
- Nachweispflichten gelten nur für Betreiber kritischer Anlagen. Wichtige und besonders wichtige Einrichtungen müssen nur auf ausdrückliche Anordnung des BSI Prüfungen durchführen und entsprechende Nachweise vorlegen.
- Der Zyklus für Nachweisprüfungen wird von bisher zwei auf drei Jahre verlängert.
Die Verbände wurden um Stellungnahmen gebeten, welche sich aufgrund der massiven Kürzungen nur auf die Inhalte des Diskussionspapiers beziehen können. Eine Bewertung des gesamten NIS2UmsuCG ist mit den vorliegenden Informationen nicht möglich. Auch eine Ressortabstimmung hat bislang noch nicht stattgefunden.
Wir sind uns bewusst, dass die Komplexität der Thematik Fragen aufwirft und in vielen Unternehmen zu Unsicherheiten führen kann. Wir bieten Ihnen daher gerne unsere Unterstützung und einen fachlichen Austausch zum Thema in unserem kostenfreien Online-Webinar „Handlungsdruck durch NIS-2 – rechtzeitig vorbereitet sein!“ am 17.10.2023 an. Die Anmeldung erfolgt hier.