Systeme zur Angriffserkennung (SzA)
SzA beschreiben einen Service, Technik allein erfüllt nicht die Forderung des BSI
Mit der zunehmenden Digitalisierung steigen seit Jahren auch die Risiken durch Cyberangriffe. Daher gehören u.a. Prozesse, Kundendaten und Firmengeheimnisse schon lange zu kritischen Informationen. Viele Unternehmen haben diese Bedrohung erkannt und bereits stark in den Ausbau ihrer Security-Infrastruktur investiert. Mit diversen Rechtsvorschriften wird außerdem ein regulativer Rahmen geschaffen.
Problematisch ist, dass es häufig mehrere Monate dauert, bevor ein Cyberangriff entdeckt wird, sodass Angreifern viel Zeit bleibt, sich im Unternehmen umzusehen und wertvolle Informationen zu stehlen oder durch Verschlüsselung eine Erpressung vorzubereiten.
Durch ein System zur Angriffserkennung (SzA) ist es möglich einen Cyberangriff frühzeitig zu entdecken und sofort eine Reaktion einzuleiten. Das SzA fungiert dabei als Alarmanlage und durch seinen ganzheitlichen Ansatz werden die Informationen aller überwachten Systeme zentral zusammengeführt und ausgewertet. Diese schnelle Reaktion bewahrt vor Schaden und nimmt dem Angreifer Zeit. Nicht umsonst sind KRITIS-Betreiber zum Handeln gezwungen und müssen seit dem 1. Mai 2023 ein SzA einsetzen. Gerne unterstützen wir Sie mit einem großen Leistungsspektrum rund um dieses Thema.