Home   >   Leistungen   >   Datenschutz & Compliance   >   DiGAV – unsere Unterstützungsleistungen

DiGAV – unsere Unterstützungsleistungen

Mit Inkrafttreten des Digitalen-Versorgungs-Gesetzes (DVG) im Dezember 2019 wurde die Grundlage für den Leistungsanspruch der gesetzlich Versicherten auf Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen geschaffen.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) müssen vor der Nutzung ein Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) erfolgreich durchlaufen und im Verzeichnis erstattungsfähiger digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gelistet sein. Um im DiGA-Verzeichnis gelistet zu werden, muss eine DiGA zunächst die in §§ 3 bis 6 DiGAV definierten Anforderungen erfüllen:

  • Sicherheit und Funktionstauglichkeit
  • Datenschutz und Informationssicherheit
  • Qualität, insbesondere Interoperabilität

Für jegliche Anforderungen im Bereich Datenschutz und Informationssicherheit sind wir Ihr idealer Partner.

Vorgehensweise

Wir unterstützen Sie im Kontext DiGAV mit den folgenden Leistungen:

  • Datenschutzberatung
  • Gestellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Aufbau eines ISMS
  • Gestellung eines externen CISOs
  • Schutzbedarfsanalysen
  • Durchführung von Penetrationstests und technischen Sicherheitsanalysen
  • Bewertung und Aufbau von Architekturen
  • Beratung während der Entwicklung, z.B. Threat Modeling
  • …und vieles mehr

Ihr Nutzen

  • Erfüllung der Anforderungen „Datenschutz und Informationssicherheit“ aus §§ 3 bis 6 DiGAV
  • Beratung zu Datenschutz und Informationssicherheit „aus einer Hand“
  • Expertise unserer erfahrenen Berater und Auditoren
  • Die Kompetenzen der TÜV TRUST IT wurden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mit der Zertifizierung zum IT-Sicherheitsdienstleister für die Geltungsbereiche IS-Revision, IS-Beratung und die Durchführung von Penetrationstests bestätigt.