Leistungen für Anwender elektronischer Ident- (eID) und Vertrauensdienste (VDA)
Gesetze und Regelungen, wie die eIDAS-VO (EU-Verordnung 910/2014) oder der Payment Services Directive 2 (PSD-2, EU-Verordnung 2366/2015) sind von Unternehmen anzuwenden und teils zwingend in ihren Geschäftsprozessen zu berücksichtigen.
Doch wie genau setzt man Prozesse zur Nutzung qualifizierter Vertrauensdienste, einer qualifizierten Signatur oder eines Siegels um? Wie können Vertrauensdienste nach der eIDAS-VO die Anforderungen der PSD-2 abdecken? – Wir helfen Ihnen gerne dabei, all diese Fragen zu beantworten und elektronische Ident- (eID) und Vertrauensdienste (VDA) regelungskonform in Ihrem Unternehmen umzusetzen.