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NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetz: Neuregelungen für Betreiber von Energieversorgungsnetzen

In Kürze wird das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“ (NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetz) als Ergänzung des IT-SiG in Kraft treten. Hieraus ergeben sich Neuregelungen für Betreiber von Energieversorgungsnetzen. Details hierzu hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) vergangene Woche auf ihrer Website veröffentlicht.

Bislang unterliegen die meisten EVU nur dem IT-SiKat und mussten dementsprechend nur einen Ansprechpartner IT-Sicherheit gegenüber der BNetzA benennen, der auf Anfrage auskunftsfähig ist. Auf Basis des NIS-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes erfolgt eine deutliche Ausweitung der Meldepflicht. Demnach müssen jetzt alle EVU – unabhängig von jeglichen Schwellenwerten – eine Kontaktstelle einrichten und Sicherheitsvorfälle proaktiv an das BSI melden, so wie es im IT-SiG bereits gefordert wurde. Dementsprechend erhalten alle EVU auch aufbereitete Lage- und Warninformationen vom BSI zurück.

Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website des BSI.

 

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