Damit die EU-DSGVO nicht zum Fallstrick für Ihr Unternehmen wird

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Fallstricke der EU-DSGVO

Mit der ab Mai 2018 gültigen EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) wird ein ganz neues Kapitel im Datenschutz aufgeschlagen. Nicht nur, dass dann erstmals europaweit gleiche rechtliche Bedingungen herrschen werden, sondern vor allem müssen die Unternehmen hierfür meist deutliche Veränderungen in ihren Datenschutzstrukturen vornehmen. Ein klarer Handlungsdruck besteht für sie auch deshalb, weil ihnen zukünftig bei Rechtsverstößen empfindliche Strafen drohen können. Aus diesem Grund ist eine sorgsame und umfassende Umsetzung der Anforderungen erforderlich. Dieser Leitfaden soll dabei unterstützen, indem er zur Orientierung einige der möglichen Fallstricke bei der Ausrichtung auf die EU-DSGVO darstellt.

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