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Unterstützung im Bereich IT- und IS-Revision

Durch das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) ist die Unternehmensleitung
von Kapitalgesellschaft en verpflichtet, für ein angemessenes Risikomanagement und eine Interne Revision zu sorgen.
Doch auch Gesellschaft en anderer Unternehmensformen haben ein grundsätzliches Interesse daran, Risiken möglichst
frühzeitig zu erkennen, um Sicherheitsvorfällen und Schäden vorzubeugen. Somit ist auch für sie eine Interne Revision
unabdingbar, um zu beurteilen, ob das Interne Kontrollsystem und das Risikomanagement wirksam sind. Dabei nimmt
sie als unabhängige Überwachungsinstanz eine wichtige Rolle im Unternehmen ein – sei es die IT-Revision oder die
Informationssicherheitsrevision (IS-Revision).